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   VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15   

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VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15 (https://dejure.org/2016,7143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2016 - 1 S 1218/15 (https://dejure.org/2016,7143)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2016 - 1 S 1218/15 (https://dejure.org/2016,7143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligungsfähigkeit einer untergegangenen Gemeinde für einen Prozess bzgl. Geltendmachung von Rechten aus dem Eingemeindungsvertrag

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 61 Nr 1 VwGO, § 62 Abs 2 VwGO
    Beteiligtenfähigkeit einer durch Eingemeindungsvertrag untergegangenen Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligtenfähigkeit; Eingliederungsvereinbarung; Prozessfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Beteiligungsfähigkeit einer untergegangenen Gemeinde für einen Prozess bzgl. Geltendmachung von Rechten aus dem Eingemeindungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1269
  • DÖV 2016, 617 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 124 Rn. 9).

  • VG Stuttgart, 29.04.2015 - 7 K 57/14

    Beibehaltung des öffentlichen Bauhofs nach Zusammenlegung einer selbstständigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. April 2015 - 7 K 57/14 - wird abgelehnt.

    Im Übrigen stellte das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 29.04.2015 (- 7 K 57/14 - juris) auf die Klage der Klägerin hin fest, dass die Beklagte aufgrund der zum 01.07.1974 in Kraft getretenen Eingliederungsvereinbarung verpflichtet ist, den Bauhof in Z. zu erhalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1979 - I 1367/78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Eine untergegangene Gemeinde ist für einen Prozess, in dem sie Rechte aus dem Eingemeindungsvertrag geltend macht, durch den sie in einer anderen Gemeinde aufgegangen ist, als fortbestehend und damit als beteiligungsfähig im Sinne des § 61 Nr. 1 VwGO anzusehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil des Senats vom 29.03.1979 - I 1367/78 - DÖV 1979, 605).

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 29.03.1979 - I 1367/78 - DÖV 1979, 605 u.a. ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, d.h. benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.06.1997 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420 m.w.N.; Beschl. v. 19.08.2010 - 8 S 2322/09 - ZfWG 2010, 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09

    Berufungszulassung bei einem auf mehrere Gründe gestützten Urteil; Aufzeigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, d.h. benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.06.1997 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420 m.w.N.; Beschl. v. 19.08.2010 - 8 S 2322/09 - ZfWG 2010, 424).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine für diese Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.05.2011 - 10 S 354/11 - VBlBW 2011, 442).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 124 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2011 - 10 S 354/11

    Berufungszulassung wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine für diese Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.05.2011 - 10 S 354/11 - VBlBW 2011, 442).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.1998 - 7 S 3117/97

    Begründung eines Interesses an der Fortsetzung des erledigten Rechtsstreits im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 1218/15
    Vielmehr muss sich der konkret zu entscheidende Fall in rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle abheben (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.04.1997 - 14 S 913/97 - VBlBW 1997, 298; Beschl. v. 07.01.1998 - 7 S 3117/97 - NVwZ-RR 1998, 371; Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris), d. h. er muss überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursachen (Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 124 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass der zeitliche Abstand zwischen der Aufgabe der Existenz der Gemeinden und dem Entstehen des Streits um den Inhalt der vertraglich vereinbarten Rechte als solches die Verbindlichkeit der Eingliederungsvereinbarungen nicht entfallen lässt (vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 23.3.2016 - 1 S 1218/15 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2022 - 1 S 1865/20

    Restitution bzw. Liquidation der Zeppelin-Stiftung; Klagebefugnis der

    So erkennt der Senat anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein vor Inkrafttreten des Grundgesetzes untergegangenes Land zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke in verfassungskonformer Auslegung als fortbestehend und damit parteifähig anzusehen ist, soweit es im gerichtlichen Verfahren Rechte aus dem Eingliederungsvertrag geltend macht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 -, juris Rn. 56 f.; Urt. v. 18.07.1967 - 2 BvH 1/63 -, juris Rn. 27 und 29), in ständiger Rechtsprechung an, dass eine untergegangene Gemeinde für einen Prozess, in dem sie Rechte aus dem Eingemeindungsvertrag geltend macht, durch den sie in einer anderen Gemeinde aufgegangen ist, als fortbestehend und damit als beteiligungsfähig im Sinne des § 61 Nr. 1 VwGO anzusehen ist (vgl. Senat, Urt. v. 29.03.1979 - I 1367/78 -, juris Rn. 19 ff.; Beschl. v. 23.03.2016 - 1 S 1218/15 -, juris Rn. 9 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2024 - 3 MB 26/23

    Husum darf mit Rückbau des Schobüller Freibades beginnen

    Dabei kann offen bleiben, ob und - falls ja - inwieweit die Beteiligungsfähigkeit im Sinne von § 61 Nr. 1 VwGO einer durch Eingemeindung untergegangenen Gemeinde zu fingieren ist, soweit sie Rechtsschutz gegen ihre Auflösung sucht oder Zusagen aus dem Eingemeindungsvertrag gerichtlich geltend machen will (für eine solche Fiktion etwa VGH Mannheim, Beschl. v. 23.02.2016 - 1 S 1218/15 -, juris Rn. 13 ff.).
  • VG Freiburg, 25.10.2017 - 1 K 3727/16

    Anspruch auf die Herstellung einer Straße durch Herleitung aus einem

    Diese Befugnis umfasst auch Streitigkeiten um Rechtsfolgen, die in dem Eingliederungsvertrag als Gegenleistung dafür vereinbart worden sind, dass die Gemeinde ihre Selbstständigkeit aufgibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.03.2016 - 1 S 1218/15 - NVwZ 2016, 1269; VG Freiburg, Urteil vom 12.02.2005 - 7 K 1212/04 - VBlBW 2005, 399 m.w. Nachw.).
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